Förderprogramm

Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

 

Ausgenommen (nicht antragsberechtigt) sind:

  • Freie Berufe
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) 
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, es sei denn Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben unter den in der De-minimis-Verordnung genannten weiteren Voraussetzungen
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • 2.1 Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
  • 2.2 IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

 

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software.
  • Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation). 
  • Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung können mit bis zu 50% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden
  • Bei Maßnahmen der Robotik nach dem Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden.
  • Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach dem Förderbereich 2.2 kann auch die hierzu notwendige IKT-Hardware gefördert werden (u.a. Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten)

 

Zusammenfassend sind förderfähig im

  • Förderbereich 2.1 Digitalisierung:
    • IKT-Software
    • Roboter-Hardware
    • Beratung und Schulung
  • Förderbereich 2.2 IT-Sicherheit:
    • IKT-Software
    • IKT-Hardware

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • Ersatzbeschaffungen

     

  • Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme)
  • IKT-Hardware (Ausnahme: Roboter-Hardware im Förderbereich 2.1 Digitalisierung und IKT-Hardware für IT-Sicherheit im Förderbereich 2.2 IT-Sicherheit)
  • Geräte, Anlagen und Maschinen (Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Druckmaschinen, Automatisierungsanlagen, Vermessungsgeräte, Scanner, medizinische Messgeräte etc.) einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach 2.1)
  • Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter) sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen (Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung etc.)
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung oder Bezug zum Förderprojekt
  • Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters (Kosten für Anfahrt, Fahrtzeit sowie Hotel- und Verpflegungskosten, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten etc.)
  • Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte

     

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme darstellen

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 - 31.12.2027) je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.

Anträge, die vor dem 01.07.2024 (nach der Richtlinie mit Ablauf zum 30.06.2024) gestellt wurden, schließen eine erneute Antragstellung nicht aus und finden bei der Beschränkung auf zwei Anträge pro Unternehmen keine Anrechnung.

Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

 

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

     

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Digitalbonus Standard

  • Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen ist eine typische Maßnahme des Digitalbonus Standards.
  • Auch durchgängige Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Handwerkersoftware oder Lager- und Logistiklösungen) sind Maßnahmen, die mit der Standardvariante gefördert werden.
  • Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als besonders innovativ angesehen werden, und fällt somit ebenfalls in den Digitalbonus Standard.
  • Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z.B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen werden ebenfalls mit dem Standard gefördert.
  • Softwarelösungen, die in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung zum Inhalt haben, können ebenfallls nur mit dem Digitalbonus Standard bezuschusst werden (sofern es über eine von der Förderung ausgeschlossene Standard-Marketing-Lösung hinausgeht)

Digitalbonus Plus

  • Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
  • Zu den Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können insbesondere Projekte mit Schwerpunkt auf folgenden Inhalten zählen:
    • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
    • Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
    • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.
  • Sollten die Gesamtausgaben des Projekts bzw. die voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro liegen, können Sie auch mit einem besonders innovativen Projekt den Digitalbonus Standard beantragen, da sich hinsichtlich der Zuschusshöhe in diesem Fall keine Änderungen ergeben würden. Zudem ist von einer schnelleren Bearbeitung auszugehen. Bei Beantragung eines Digitalbonus Plus wenden Sie sich bitte im Vorfeld für eine Beratung an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

01 Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.

Wenn die beantragte Maßnahme in mehreren Betriebsstätten des antragstellenden Unternehmens zum Einsatz kommt, bitte das Antragsformular über die Bezirksregierung starten, in der der Schwerpunkt der Maßnahme liegt.

Nachdem Sie die richtige Bezirksregierung ausgewählt haben, gibt es für die Authentifizierung zwei Möglichkeiten:

1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie können sich einfach und unkompliziert über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren, indem Sie nach Aufruf des Antragsformulars auf "Jetzt anmelden" klicken.

Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.

Informationen zum ELSTER-Unternehmenskonto finden Sie in diesem Video sowie auf der Informationsseite des Unternehmenskontos.

Für eine schnelle und durchgängige Antragsstellung und -bearbeitung wird die Authentifizierung mit dem ELSTER-Unternehmenskonto empfohlen.

2. Online-Antragstellung und anschließender postalischer Versand:

Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, klicken Sie nach Aufruf des Antragsformulars auf "ohne Anmeldung fortsetzen".

Nach elektronischer Antragstellung müssen Sie den Antrag ausdrucken, mit zwei rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen. Der Antrag kann bei Überschreiten der Frist nicht gefördert werden. 

 

02 Eingangsbestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

 

03 Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

 

04 Förderbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.

 

05 Verwendungsnachweis

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.

 

06 Auszahlung

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.

 

 

Downloads


Weitere Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus (u.a. Flyer, Förderrichtlinie, Muster-Antrag und -Verwendungsnachweis) finden Sie unter Downloads.

Beratung & Kontakt


Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Bezirksregierungen finden Sie unter Kontakt.