Verwendungsnachweis
Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag können Sie erst stellen, wenn Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben, das beantragte Projekt bereits vollständig umgesetzt wurde und alle (für den Verwendungsnachweis relevanten) Rechnungen bezahlt wurden.
Den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag füllen Sie über ein Online-Formular aus und reichen diesen elektronisch ein. Eine postalische Einreichung ist nicht notwendig.
Soweit im Zuwendungsbescheid nicht ausdrücklich festgelegt, ist die Vorlage von Rechnungen nicht erforderlich. Rechnungen sind insbesondere einzureichen, sofern monatliche Lizenzkosten und Systemserviceentgelte bezahlt wurden, der IT-Dienstleister gewechselt wurde oder wenn es sich um einen Digitalbonus Plus Antrag handelt.
Für das Ausfüllen des Verwendungsnachweises benötigen Sie Ihren Zuwendungsbescheid, insbesondere die Angaben unter
- 2. Durchführungs- und Bewilligungszeitraum und
- 4. Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Hier stellen Sie online Ihren Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag:
Bitte beachten Sie: Für die schnelle Bearbeitung Ihres Verwendungsnachweises ist es wichtig, dass der Verwendungsnachweis über das richtige Formular gestellt wird. Hierfür ist entscheidend, nach welcher Richtlinie der Digitalbonus Antrag gestellt wurde (Zeitpunkt der Antragstellung). Über die ersten acht Ziffern der Vorgangsnummer (20230912... = Antragstellungsdatum) können Sie überprüfen, zu welchem Zeitpunkt der Antrag damals gestellt wurde.
1. Verwendungsnachweisformular für Anträge nach der Digitalbonus Richtlinie mit Laufzeit bis 30.06.2024
Über das nachfolgende Formular können nur Verwendungsnachweise eingereicht werden, deren Vorgangsnummer beginnt mit:
2016..., 2021..., 2022..., 2023..., 202401..., 202402..., 202403..., 202404..., 202405..., 202406.…
Nachfolgend gelangen Sie regierungsbezirksunabhängig zum Verwendungsnachweisformular:
2. Verwendungsnachweisformular für Anträge nach der Digitalbonus Richtlinie mit Laufzeit ab 01.07.2024
Über das nachfolgende Formular können nur Verwendungsnachweise eingereicht werden, deren Vorgangsnummer beginnt mit:
202407..., 202408..., 202409..., 202410..., 202411..., 202412..., 202501... usw.
Nachfolgend ist es zudem entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden (= Regierungsbezirk, der den Zuwendungsbescheid ausgestellt hat).
Pressemeldung
Aiwanger: "Wir unterstützen die Digitalisierung kleiner Firmen mit 30 Millionen Euro pro Jahr"
Downloads
Weitere Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus (u.a. Flyer, Förderrichtlinie, Muster-Antrag und -Verwendungsnachweis) finden Sie unter Downloads.
Beratung & Kontakt
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Bezirksregierungen finden Sie unter Kontakt.